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Ausgangssituation und Verfahrensstand

Die Bauunternehmung Glöckle Baustoffwerke GmbH verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, in Grafenrheinfeld Sand und Kies zu gewinnen. Anfang Januar 2026 wurde hierfür der Planfeststellungsbeschluss durch das Landratsamt Schweinfurt erteilt.

Dem Beschluss ging ein mehr als sechsjähriges, formelles Planfeststellungsverfahren voraus. In diesem Zeitraum wurden sämtliche erforderlichen Fachgutachten erstellt, Unterlagen öffentlich ausgelegt sowie Einwendungen geprüft und abgewogen. Insgesamt waren 27 Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange, Gemeinden, Verbände sowie Privatpersonen beteiligt.

Die Genehmigung wurde unter strengen Nebenbestimmungen erteilt. Diese betreffen insbesondere umwelt-, natur- und wasserrechtliche Anforderungen sowie ein detailliertes Bodenschutz- und Rekultivierungskonzept.

Rechtliche Schritte der Beteiligten

Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat am 10. Februar 2026 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 7. Januar 2026 erhoben.

Ende Februar 2026 hat Glöckle eine Kommunalaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht.
Anlass sind öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters der Gemeinde Grafenrheinfeld, in denen Grundstückseigentümer wiederholt dazu aufgerufen wurden, ihre Flächen nicht zu verkaufen. Zudem hat die Gemeinde nach Kenntnis des Unternehmens mehrere Grundstücke erworben, die für das genehmigte Vorhaben relevant sind. Diese Erwerbe erfolgten aus Sicht des Unternehmens zu Preisen deutlich oberhalb des marktüblichen Niveaus.
Nach Auffassung von Glöckle bestehen Zweifel, ob für diese Grundstücksankäufe ein hinreichend tragfähiger gemeindlicher Nutzungszweck vorliegt oder ob sie überwiegend darauf gerichtet sind, die Umsetzung des bestandskräftig genehmigten Vorhabens zu erschweren oder faktisch zu verhindern.
Zugleich stellt sich aus Sicht des Unternehmens die Frage, ob die damit verbundenen finanziellen Belastungen mit einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Gemeinde vereinbar sind.
Die rechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens wird nun im Rahmen der Kommunalaufsicht überprüft.

Einordnung zentraler Diskussionspunkte:

1. Wirtschaftliche Entwicklung und Umweltbelange

In der öffentlichen Diskussion wird teilweise ein Gegensatz zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits sowie Landwirtschaft, Natur- und Heimatschutz andererseits dargestellt.

Aus Sicht der Unternehmensgruppe Glöckle spiegelt diese Gegenüberstellung nicht die Inhalte des durchgeführten Genehmigungsverfahrens wider.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie das zugrunde liegende Bodenschutzkonzept sehen vor, dass die betroffenen Flächen nach Abschluss des Abbaus vollständig rekultiviert und wieder landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Die entsprechenden Vorgaben sind verbindlicher Bestandteil der Genehmigung.

Das Bodenschutz- und Rekultivierungskonzept wurde im Rahmen des Verfahrens fachlich geprüft und von der Regierung von Unterfranken zur Grundlage der Genehmigungsentscheidung gemacht. Dabei wurden auch die im Vorfeld vorgetragenen Belange der Gemeinde berücksichtigt.

Die Bauunternehmung Glöckle Baustoffwerke GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der Rekultivierung landwirtschaftlicher Flächen. Vergleichbare Maßnahmen wurden in der Region bereits umgesetzt, unter anderem in Schweinfurt-Oberndorf. Interessierte können sich dort ein eigenes Bild von den Ergebnissen verschaffen.

  1. Mögliche Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft

Sand und Kies sind zentrale mineralische Rohstoffe für Wohnungsbau, Infrastrukturprojekte sowie gewerbliche Bauvorhaben im Landkreis Schweinfurt und darüber hinaus. Eine regionale Gewinnung trägt dazu bei, Bauprojekte planbar umzusetzen, Lieferketten zu stabilisieren und Transportwege kurz zu halten.

Sollte der Planfeststellungsbeschluss im gerichtlichen Verfahren aufgehoben werden, hätte dies zur Folge, dass die heimische Rohstoffgewinnung an diesem Standort nicht umgesetzt werden könnte. Der Bedarf an Sand und Kies müsste dann weiterhin über größere Distanzen gedeckt werden. Dies würde längere Transportwege, höhere Beschaffungs- und Logistikkosten sowie zusätzliche Verkehrs- und Umweltbelastungen nach sich ziehen.

Aus Sicht der Unternehmensgruppe Glöckle ist die regionale Verfügbarkeit mineralischer Rohstoffe ein wesentlicher Standortfaktor für Bauwirtschaft, Handwerk und öffentliche Infrastrukturprojekte im Landkreis.

Recycling und technische Rahmenbedingungen

Glöckle ist in der Region im Bereich Recycling-Baustoffe tätig und setzt bei neu hergestelltem Beton Recyclingmaterial mit einem Anteil von bis zu 45 Prozent ein. Dieser Wert entspricht dem derzeit technisch und normativ zulässigen Höchstanteil.

Der Prozess von der Annahme mineralischer Abbruchmaterialien über deren Aufbereitung bis hin zum Wiedereinsatz im Transportbeton erfolgt am Standort Grafenrheinfeld. Dadurch werden zusätzliche Transportwege vermieden und Ressourcen geschont.

Unabhängig davon bleiben Primärrohstoffe nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung geltender Bauvorschriften weiterhin erforderlich, da der Recyclinganteil rechtlich und technisch begrenzt ist.

Transparenz und Dialogbereitschaft

Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Bürgermeisters der Gemeinde Grafenrheinfeld ist kein Austausch mehr zustande gekommen. Gesprächsanfragen und Terminvorschläge seitens Glöckle führten bislang nicht zu gemeinsamen Gesprächen auf Verwaltungsebene.

Das Unternehmen bedauert diese Entwicklung, da es an einem konstruktiven Dialog mit der Gemeinde interessiert ist. Glöckle ist seit den 1970er Jahren in Grafenrheinfeld ansässig und versteht sich als langfristig vor Ort verwurzeltes Unternehmen.

Unabhängig von bestehenden Meinungsunterschieden bleibt Glöckle offen für einen sachlichen Austausch über das Vorhaben und dessen Auswirkungen.

Glöckle wird das gerichtliche Verfahren sachlich begleiten und die rechtlichen Schritte prüfen. Unabhängig davon ist es dem Unternehmen wichtig, die Diskussion auf Basis überprüfbarer Fakten zu führen.

Alle maßgeblichen Unterlagen, einschließlich des Bodenschutzkonzepts, sind öffentlich einsehbar. Ergänzend stellt das Unternehmen Informationsmaterial zur Verfügung und bietet Interessierten die Möglichkeit, bereits rekultivierte Flächen vor Ort zu besichtigen.

Ziel ist eine sachliche Auseinandersetzung, in der unterschiedliche Positionen respektiert und Entscheidungen auf Grundlage rechtsstaatlicher Verfahren und fachlicher Bewertungen eingeordnet werden.