Fragen rund um unsere Baustoffwerke und unsere Leistungen? Beantworten wir Ihnen gerne in unseren ausführlichen FAQs.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder ein Anliegen haben, können Sie sich gerne melden.

Allgemeines

Wir liefern eine breite Palette hochwertiger Baustoffe, u. a.:

  • Kies in verschiedenen Körnungen (z. B. 2/8, 8/16, 16/32)
  • Sand (z.B. Mauersand, Putzsand, Füllsand, Estrichsand)
  • Splitt und Schotter
  • Recyclingmaterialien (RC-Sand, RC-Gesteinskörnung, RC-Mix)
  • Mutterboden und gesiebten Mutterboden

Recyclingmaterial besteht aus aufbereitetem Mauerwerk, Beton- oder Ziegelbruch. Es eignet sich ideal für

  • Wegebau
  • Unterbau von Pflasterflächen
  • Einfahrten und Baustraßen
  • Und nach spezieller Aufbereitung auch für die Herstellung von Transportbeton

Recyclingmaterial ist eine ressourcenschonende und kostengünstige Alternative zu Primärbaustoffen. Alle unsere Recyclingmaterialien sind extern geprüft und gemäß EBV, TL BuB E-StB, DIN EN 12620 und DIN 1045-2 zertifiziert.

Wir verkaufen unsere Produkte überwiegend regional im Stadt- und Landkreis Schweinfurt. Das heißt: Wir produzieren in der Region für die Region!

Gerne. Im Werk in Grafenrheinfeld können Sie sich die angebotenen Baustoffe ansehen und beraten lassen.

Bei uns gibt es keine Mindestmenge. Unsere Materialien sind sowohl für Privat- als auch für Gewerbekunden erhältlich – ob lose, im Big Bag oder im Container. Wir versuchen für jede Kundenanfrage eine passende Lösung zu finden. Sprechen Sie uns gerne an:

Linus Klein – Vertrieb / Betriebsleitung
Tel.: 09721/8001-650
Fax: 09721/8001-695
E-Mail: l.klein@gloeckle-bau.de

Tilo Gutzmann – Vertrieb
Tel.: 09721/8001-652
Fax: 09721/8001-695
E-Mail: t.gutzmann@gloeckle-bau.de

Ja. Abholungen sind während unserer Öffnungszeiten möglich. Bitte beachten Sie die geltenden Sicherheitsvorgaben im Werk (wie zum Beispiel das Tragen einer Warnweste) und die aushängenden Verhaltensregeln für das Betriebsgelände.

Wir liefern mit eigenen Lkws – von Kippfahrzeugen über Sattelzüge bis hin zu 3-Achsern für enge Zufahrten. Alternativ können Sie Ihre Bestellung auch bei uns abholen.

In der Regel können wir innerhalb von einem bis drei Werktagen (nach Absprache und ohne Gewähr). Wir empfehlen eine frühzeitige Bestellung. Sprechen Sie uns gerne zu konkreten Terminwünschen an.

Die Transportkosten richten sich nach:

  • Entfernung zur Lieferadresse
  • Fahrzeugtyp
  • Entladungsaufwand

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Bestellungen sind möglich:

  • Telefonisch (09721 / 8001 640)
  • Per E-Mail (baustoffwerke@gloeckle-bau.de)
  • Über unser Kontaktformular.

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit: Lieferadresse, gewünschter Baustoff, Menge, Lieferdatum/-zeit, ggf. Zufahrtsbesonderheiten.

Die eingehenden Bestellungen per Mail oder unser Kontaktformular werden umgehend geprüft. Wenn ein Vertragsabschluss möglich ist, erhalten Sie von uns eine verbindliche Bestellbestätigung.

Sie erhalten die Abrechnung:

  • nach Tonnage (bei Lieferung oder Verwiegung)
  • nach Kubikmeter (etwa bei losen Füllungen)
  • nach Stück (bei Big Bags oder Palettenware)

In Einzelfällen und bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen bieten wir auch Monatsrechnungen an.

Viele Materialien können auch bei schlechtem Wetter geliefert werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Abladestelle befahrbar ist. Bei wetterbedingten Ausfällen informieren wir Sie frühzeitig.

Rohstoffmangel

Der Landkreis und die Stadt Schweinfurt und die umliegenden Landkreise benötigen Rohstoffe für Privatpersonen, Industrie, Gebäude und Infrastruktur – von Wohnhäusern über Firmenzentralen bis hin zu Kindergärten oder Ärztehäusern. Rein rechnerisch verbraucht jeder Bundesbürger laut dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) ein Kilo Steine pro Stunde.

Rohstoffe lokal zu gewinnen spart Transportkosten und Emissionen. Bei einem Bezug von Rohstoffen aus weiter entfernten Regionen fallen deutlich höhere CO2– Ausstöße durch den Zugtransport, den Umschlag und den Lkw-Verkehr an, als bei einer Gewinnung vor Ort. Dazu kommt der wirtschaftliche Aspekt: je länger der Transportweg, desto teurer werden die Rohstoffe. Schon bei einer Entfernung von 50 Kilometern übersteigen die Frachtkosten den Wert des Materials.

Aktuell beziehen wir Sand für die Region auch aus Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, um die Nachfrage vor Ort zu decken, was mit verstärktem Lkw-Verkehr, längeren Lieferzeiten und höheren Kosten für die Verbraucher einhergeht.

Wüstensand kann für den Haus- und Straßenbau nach den Qualitätsstandards in Deutschland nicht eingesetzt werden, da dieser durch die Winde rund geschliffen wurde. Der daraus hergestellte Beton wäre nicht dauerhaft stabil.

Gewinnung

Geeignete Flächen für die Gewinnung von Sand und Kies werden zunächst von den zuständigen Fachbehörden und dem Geologischen Dienst ermittelt. Dabei erfolgen geologische und hydrogeologische Untersuchungen, um die Eignung eines Standorts für den Abbau zu prüfen.

Anschließend wird in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die identifizierten Gebiete werden nach landesplanerischer Prüfung – unter Abwägung der Erfordernisse der Raumordnung und nach Beteiligung der Öffentlichkeit – teilweise in den jeweiligen Regionalplan aufgenommen.

Für die Nassgewinnung von Sand und Kies ist in der Regel ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 68 Abs. 1 WHG erforderlich, sofern keine bergrechtlichen Besonderheiten bestehen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle relevanten Belange – insbesondere Umwelt-, Wasser- und Naturschutz – berücksichtigt werden.

Einem Antrag auf Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG werden umfangreiche Unterlagen, darunter regelmäßig eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein Umweltverträglichkeitsbericht, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie ein Rekultivierungsplan, beigefügt.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst mehrere Schritte:

  • Beteiligung der betroffenen Behörden
  • Öffentliche Auslegung der Unterlagen: Jeder, dessen Belange betroffen sind, kann Einwendungen gegen das Vorhaben erheben
  • Erörterungstermin: Besprechung offener Punkte nach Ablauf der Einwendungsfrist
  • Entscheidung der Planfeststellungsbehörde: Verbindliche und umfassende Festlegung, ob und unter welchen Auflagen der Abbau erfolgen darf. Dabei werden die vielfältigen öffentlichen und privaten Interessen umfassend abgewogen und einer Gesamtlösung zugeführt.

Andere Gewinnungsverfahren wie der Trockengewinnung unterliegen eigenen Regelungen. Dieses Verfahren wird von uns jedoch weder in Oberndorf noch im geplanten Gebiet in Grafenrheinfeld angewandt.

Wir gewinnen grundsätzlich nur so viel Sand und Kies, wie in unserer Region benötigt wird. Außerdem schonen wir die Ressourcen Sand und Kies, indem wir schon heute Naturmaterialien durch Recyclingmaterial ersetzen.

Auf der geplanten Gewinnungsfläche in Grafenrheinfeld soll auf einer Gesamtfläche von rund 45,3 Hektar Sand und Kies im Nassgewinnungsverfahren gewonnen werden. Die Gewinnung erfolgt schrittweise in jährlich wechselnden Abschnitten von jeweils rund 2 Hektar. Nach Abschluss der Rohstoffgewinnung wird der jeweilige Abschnitt ab dem Folgejahr verfüllt und rekultiviert/renaturiert. Ziel ist die Herstellung einer landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. Gleichzeitig aktive Gewinnungs- und Verfüllflächen umfassen zusammen nicht mehr als rund  4 Hektar.

Allgemein beansprucht die mineralische Rohstoffindustrie in ganz Deutschland übrigens nur 0,004% der Flächen, in Bayern sogar nur 0,0013%.

In der Regel schließen wir Pacht- oder Kaufverträge direkt mit den Grundstückseigentümern (häufig Landwirte). Unsere Konditionen sind transparent und orientieren sich am Markt; wir sind bei den Modalitäten flexibel (Pacht / Kauf, Laufzeit, Ersatzflächen). Die an unsere Gewinnungsphase anschließende Rekultivierung mit behördlicher Abnahme ist Grundlage für eine landwirtschaftliche Folgenutzung.

Ja. Die Durchführung des Abbauvorhabens in Grafenrheinfeld wird durchgehend von einer extern beauftragten bodenkundlichen Baubegleitung überwacht. Zusätzlich führt Glöckle eigene Kontrollen durch, die während des gesamten Gewinnungs- und Verfüllprozesses ebenfalls extern überprüft werden. Die behördliche Überwachung obliegt unter anderem dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie dem Landratsamt Schweinfurt. Beide Behörden haben jederzeit Zutritt zum Gelände.

Rohstoffgewinnung und Umweltschutz

Vorhabenträger sind dazu verpflichtet, eine Vielzahl von Gutachten bei der verfahrensführenden Behörde einzureichen. Dazu gehören unter anderem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Verträglichkeitsprüfung, außerdem ein Umweltverträglichkeitsbericht sowie der Landschaftspflegerische Begleitplan. Durch diese Unterlagen wird im Vorhinein die Umweltverträglichkeit der Rohstoffgewinnung geprüft und gewährleistet. Schon während der Gewinnung entstehen aufgrund der vielseitigen Beschaffenheit der Gewinnungsstätten für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten neue Lebens- und Rückzugsräume.

Oftmals können sich bereits während der Gewinnung Tiere ansiedeln, die sonst keinen Lebensraum mehr finden, wie zum Beispiel die Uferschwalbe, der Uhu, der Bieber oder der Flussregenpfeiffer. Während der Gewinnung können seltene Arten dort wohnen. 80% der Uhu in Deutschland brüten in Gewinnungsstätten der Rohstoffindustrie.

Nach Abschluss der Rohstoffgewinnung wird die jeweilige Fläche ab dem folgenden Jahr mit dem im Einzelfall behördlich zugelassenen Bodenmaterial verfüllt und rekultiviert/renaturiert. Ein bestehendes Bodenschutzkonzept stellt dabei den Erhalt der Bodenfunktionen, die Folgenutzung der Fläche und den Schutz des Naturhaushalts sicher. Die Verfüllung wird sowohl durch Glöckle selbst als auch durch externe Stellen überwacht. Die Fläche steht im Anschluss in der Regel wieder der geplanten Folgenutzung – meist der Landwirtschaft – zur Verfügung (siehe hier).

Das vom Landratsamt vorgegebene und projektbegleitende Bodenschutzkonzept wird von einem externen Ingenieurbüro baubegleitend durchgeführt. Aufgabe der bodenkundlichen Baubegleitung ist die Überwachung der Umsetzung der im Plangenehmigungsbeschluss festgelegten bodenrelevanten Anforderungen und Leistungen.

Beim Sand- und Kiesabbau im Nassabbauverfahren mit anschließender Verfüllung/Rekultivierung ist  ein Bodenschutzkonzept vorzulegen. Es dient dem Erhalt der Bodenfunktionen, der Folgenutzung der Fläche und dem Schutz des Naturhaushalts.

  1. Bodenerfassung – Kartierung und Bewertung der Böden sowie Grundwasserverhältnisse.
  2. Oberbodenmanagement – Separater Abtrag und Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden, oft als Schutzwälle.
  3. Abschnittsweiser Abbau – Schonender Abbau in Teilflächen.
  4. Grundwasserschutz – Abbau nur bis genehmigte Tiefe, Vermeidung von Schadstoffeinträgen.
  5. Rekultivierung – Wiedereinbau der Böden, Wiederherstellung als Acker, Wald, Biotop oder Freizeitfläche.
  6. Kontrolle – Regelmäßiges Monitoring, Abschlussabnahme durch die Genehmigungsbehörde (Landratsamt).

Das in Erdzwischenlagern und Schutzwällen gelagerte Bodenmaterial wird zur Erhaltung bzw. zur Förderung der Porenstruktur, des Bodengefüges sowie weiterer wesentlicher Eigenschaften des zwischengelagerten Bodenmaterials während der gesamten Lagerdauer mit einer entsprechenden mehrjährigen Begrünungseinsaat kultiviert.

Darüber hinaus werden während dieser Zeit die relevanten Bodeneigenschaften (z.B. Porenvolumen, Bodengefüge, pH-Wert, Humusgehalt, etc.) in regelmäßigen Abständen im Rahmen der bodenkundlichen Baubegleitung evaluiert.

Zusätzlich wird der Begrünungsstand regelmäßig hinsichtlich Beschaffenheit (z.B. Artenzusammensetzung und Bedeckungsgrad) und Güte überprüft.

Die durch den Nassabbau von Sand und Kies entstehenden, vorübergehenden Baggerseen können laut wissenschaftlichen Studien (vgl. Studie “Wechselwirkungen zwischen Baggerseen und Grundwasser am Beispiel von Nassabgrabungen in der Niederrheinischen Bucht” 2017]) Belastungen des Grundwassers wie Nitrat sogar abbauen. Sie wirken als sogenannte Stoffsenken und tragen damit zur Verbesserung der Grundwasserqualität bei. Zudem unterliegen die Gewinnungsvorhaben der Unternehmensgruppe Glöckle strengen Auflagen zum Grundwasserschutz und Kontrollen durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt.

In Grafenrheinfeld wird der Grundwasserschutz über Grundwassermessstellen fortlaufend und abbauparallel überwacht. Der Grundwasserspiegel wird monatlich kontrolliert, zusätzlich führt ein externes Labor halbjährlich chemische Analysen durch. Die Ergebnisse werden vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt kontrolliert.

Auch während der Verfüllung nach der Rohstoffgewinnung wird der Grundwasserschutz gemäß dem geltenden Verfüll-Leitfaden überwacht – sowohl durch Glöckle (Eigenüberwachung) als auch durch externe Stellen (Fremdüberwachung).

Der Entstehung großer Wasserflächen wird durch den jeweiligen Planfeststellungsbeschluss vorgebeugt. Im Plangebiet Grafenrheinfeld dürfen bspw. höchstens 4 Hektar Wasserfläche vorübergehend entstehen. Glöckle überwacht die Einhaltung dieser Vorgabe mittels Drohnenbefliegung. Die behördliche Kontrolle erfolgt durch das Landratsamt Schweinfurt. Bei einer absehbaren Überschreitung der zulässigen Größe drohen Sanktionen bis hin zur Einstellung der Gewinnung. Die Wasserflächen entstehen zudem nur vorübergehend und werden wieder verfüllt.

Durch regionale Bauprojekte, lagerstätteneigene Anteile sowie vertragliche Vereinbarungen mit externen Zulieferern steht ausreichend Material zur Verfüllung der Gruben zur Verfügung.

Der bayerische Bauüberwachungsverein BAY.BÜV und das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen prüfen die Qualität des Verfüllmaterials auf die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.

Durch eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktags 6 bis 18 Uhr, eine Begrenzung von Betriebszeiten und -geräuschen lärmintensiver eingesetzter Maschinen und eine Begrenzung der Geschwindigkeit der eingesetzten Transportfahrzeuge werden die entstehenden Lärm-Emissionen auf ein Minimum reduziert. Die Einhaltung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte wird vor Beginn des Abbauvorhabens geprüft und wird bei zukünftigen Entwicklungen, etwa durch Schallschutzmaßnahmen, fortlaufend gewährleistet. Die Überwachung erfolgt durch die Immissionsschutzbehörde (das Landratsamt Schweinfurt).

Der Lkw-Verkehr durch Grafenrheinfeld wird nach derzeitiger Planung sogar abnehmen. Der Verkehr von der verbleibenden Lagerstätte in Oberndorf durch Grafenrheinfeld wird durch die Kiesgewinnung in Grafenrheinfeld stark reduziert. Die Gemeinde wird vom Lkw-Verkehr entlastet.

Im Rahmen der Vorbereitung auf die Gewinnung wird eine neue Lkw-Reifenwaschanlage installiert, um einer möglichen Verschmutzung der öffentlichen Wege vorzubeugen. Generell wird das Befahren öffentlicher Straßen vermieden und auf betonierte Feld- und Wirtschaftswege ausgewichen.

Für Landwirte / Nachfolgenutzung

Der Ablauf ist unkompliziert: Sie melden sich telefonisch unter 09721 / 8001 – 643 oder per E-Mail (grundstuecke@gloeckle-bau.de) bei uns und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Begehung Ihrer Fläche. Je nach Geeignetheit des Grundstücks erhalten Sie ein individuelles Angebot – wahlweise für Pacht, Kauf oder eine Tauschfläche. Wenn Sie sich für einen Verkauf/eine Verpachtung entscheiden, übernehmen wir die Abstimmung mit den Behörden und planen gemeinsam den Ablauf. Uns ist wichtig, dass alle Schritte transparent, verständlich und auf Augenhöhe erfolgen.

Nach der Gewinnung werden die Gewinnungsstätten wieder ihrer ursprünglichen Nutzung – im Falle der Flächen in Grafenrheinfeld meist die Landwirtschaft – zurückgeführt. Ein ausgereiftes Rekultivierungskonzept (Herrichtungsplan) für die Zeit vor, während und nach der Rohstoffgewinnung legen die jeweiligen Vorhabenträger bereits dem Genehmigungsantrag für das geplante Abbauvorhaben bei.

Das für das geplante Abbaugebiet in Grafenrheinfeld vorliegende Rekultivierungskonzept sieht vor, rund 98,5% der gesamten beantragten Abbaufläche wieder zu verfüllen und auf das Bestandsniveau von vor dem Abbau zu bringen. Es wird erwartet, dass eine landwirtschaftliche Nutzbarkeit rund fünf Jahre nach Herstellung der Ackerflächen wieder aufgenommen werden kann.

Andere grundsätzlich mögliche Nutzungsarten neben der Landwirtschaft sind die Forstwirtschaft, die Nutzung als Badesee, als Naherholungsgebiet oder als Lebensraum für bedrohte Arten. Diese Formen werden in Grafenrheinfeld und Oberndorf nicht zur Anwendung kommen.

Ja, rekultivierte Felder sind regelmäßig wieder landwirtschaftlich einsetzbar. Unsere Erfahrungen aus unserem ehemaligen Gewinnungsgebiet in Schweinfurt/Oberndorf belegen, dass die rekultivierten Flächen wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Hier wurde die Rekultivierung erfolgreich umgesetzt.

Ja, wir haben sehr gute Erfahrungen gemacht. Im Abbaugebiet Oberndorf praktizieren wir diese „Gewinnungs-Rekultivierungs-Form“ schon seit 10 Jahren. Dort werden auf alten Gewinnungsflächen fruchtbare Felder bewirtschaftet. Die dortigen Landwirte sind mit uns sehr zufrieden.

Die Rekultivierung wird von einem externen Ingenieurbüro für Boden- und Umwelttechnik geplant und überwacht. Es erstellt ein Bodenschutzkonzept, begleitet die Gewinnung sowie Verfüllung und dokumentiert jede Maßnahme. Die Arbeiten stehen unter Kontrolle der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde am Landratsamt Schweinfurt und des Wasserwirtschaftsamts Bad Kissingen. Erst nach Abnahme der durchgeführten Arbeiten zum Einbau der Rekultivierungsschicht in den wiederverfüllten Abbaubereichen gilt die Fläche als wiederhergestellt. Beispiele in der Region zeigen eine erfolgreich umgesetzte Rekultivierung.

Recycling-Materialien

Wir bei Glöckle setzen Recycling-Baustoffe schon lange ein, um den Bedarf an natürlichen Rohstoffen zu reduzieren. Hier schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, die die jeweils maßgebliche DIN-Norm zulässt. Ein gewisser Anteil an Naturmaterial ist jedoch notwendig, um die Anforderungen der deutschen DIN-Normen zu erfüllen. Im Landkreis Schweinfurt sind wir Marktführer im Bereich der Aufbereitung und Nutzung von Recyclingmaterial zur Herstellung von Beton.

Der Gesamtbedarf an Beton könnte allerdings nicht ausschließlich mit Recycling-Beton gedeckt werden. 90 Prozent der mineralischen Bauabfälle werden verwertet, doch damit lassen sich nur etwa 13 Prozent des bundesweiten Bedarfs decken.

Schon früh haben wir begonnen, alte Baumaterialien aufzubereiten. Im Werk in Grafenrheinfeld befinden sich Recycling-Annahme, Aufbereitung, Kiesgewinnung und Transportbeton-Produktion auf einem Gelände. Das ist im Marktraum einzigartig und minimiert CO₂- intensive Transporte von einer Produktionsstätte zur nächsten. Der natürliche Rohstoff Kies wird gezielt und bedarfsgerecht gewonnen, um Produktions­mengen abzudecken, die aufgrund der DIN-Normen noch nicht vollständig durch RC-Material ersetzt werden dürfen.